Genießen Sie maximale Sicherheit und langanhaltende Freude an Ihrer Küche – mit dem GarantieMax-Schutz von Brauckhoff Küchen. Mit unserem exklusiven Schutzpaket sichern Sie Ihre Traumküche optimal ab und profitieren von einem Rundum-Service, der im Schadensfall schnell und unkompliziert zur Seite steht. So können Sie Ihre neue Küche ohne Sorgen genießen. Genießen Sie maximale Sicherheit und langanhaltende Freude an Ihrer Küche – mit dem GarantieMax-Schutz von Brauckhoff Küchen. Mit unserem exklusiven Schutzpaket sichern Sie Ihre Traumküche optimal ab und profitieren von einem Rundum-Service.
Mit GarantieMax haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Küche gegen unvorhergesehene Schäden abgesichert sind. Unsere Versicherung greift in den meisten Fällen bei:
Möchten Sie mehr über GarantieMax erfahren?
Sprechen Sie uns in einer unserer Filialen an oder kontaktieren Sie uns über unseren Kundenservice.
Wir informieren Sie gerne über alle Details und die für
Ihre Möbel passende Absicherung.
Als Kunde von Brauckhoff Küchen haben Sie Anspruch auf die besten Zusatzleistungen rund um Ihren Küchenkauf.
Mit unserer Erfahrung bieten wir Ihnen höchste Qualität, umfassenden Service und ein Küchen-Erlebnis, das Ihren Bedürfnissen gerecht wird. GarantieMax ergänzt diesen Anspruch und sorgt für langanhaltende Freude an Ihrem Zuhause.
2.1 Voraussetzung für den Versicherungsschutz der
Garantieverlängerung:
Das Gerät muss
● sich im Besitz oder Eigentum des
Versicherungsnehmers/ versicherten Kunden oder
einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Person befinden und – innerhalb des
europäischen Wirtschaftsraumes, oder der
Schweiz gekauft worden sein und – innerhalb des
Herstellergarantie-/ Gewährleistungszeitraums,
spätestens sechs Monate nach Kaufdatum, auf der
Plattform der GARANTIEMAX GmbH (im
folgenden GARANTIEMAX) registriert worden sein
und
● beim Kauf neu und unverändert sowie seiner Art
nach gewöhnlich für den privaten Gebrauch
bestimmt sein und hierzu auch hauptsächlich
verwendet werden.
2.2 Versichert werden können elektronische Geräte, die
nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind oder
internetfähig sind. Hierzu gehören auch E-Bikes,
E-Scooter, Mähroboter und Computer.
2.3 Versicherte Sachen
Versichert ist das mit Marke, Typ und
Serien-/IMEI-Nummer registrierte elektronische Gerät.
2.4 Innerhalb dieser Versicherungsbedingungen können
maximal 30 elektronische Endgeräte versichert werden,
welche beim Kauf der Küche (Hauptvertrag) im
funktionalen Zusammenhang stehen und im Kaufbeleg
benannt sind.
Versicherungsschutz besteht für Schäden, die
nachweislich durch Material- oder Fabrikationsfehler des
Herstellers entstanden sind. Art und Umfang des
Versicherungsschutzes richten sich nach den
Garantiebestimmungen des Herstellers mit der
Einschränkung der in Ziffer 6 dieser
Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse.
Darüber hinaus leistet der Versicherer nach Beginn
dieses Versicherungsschutzes
Entschädigung für Sachschäden durch
● Bedienungsfehler
● Abhandenkommen infolge Einbruchdiebstahls
(Eindringens in ein verschlossenes Gebäude
oder den verschlossenen Raum eines Gebäudes
– abschließende Aufzählung), Raubes oder
Plünderung.
● Feuchtigkeit und (einfachen) Diebstahl
● Bruchschäden.
Eine Entschädigung wird nicht geleistet, sofern für den
Schaden eine Leistung aus
einem anderen Versicherungsvertrag des
Versicherungsnehmers/ versicherten Kunden oder eines
Dritten beansprucht
werden kann (Subsidiärdeckung).
Der Versicherer ersetzt
7.1 Im Versicherungsfall die notwendigen Montage- und
Reparaturkosten im Rahmen der
Originalgarantiebedingungen auf das bei dem
Versicherer hinterlegte Konto. Ist eine Reparatur nicht
mehr wirtschaftlich, d. h. übersteigt sie die Kosten für ein
neues Produkt gleicher Art und Güte, so werden die
Kosten für eine Anschaffung eines Gerätes gleicher Art
und Güte übernommen. Nicht ersetzt werden
Wertminderungen und Vermögensfolgeschäden.
7.2 Im Totalschadenfall ein Ersatzgerät gleicher Art und
Güte. Ist das vom Totalschadenfall betroffene Gerät nicht
mehr erhältlich, bekommt der Versicherungsnehmer/
versicherte Kunde alternativ ein Gerät eines anderen
Typs/Modells mit vergleichbaren technischen
Merkmalen im Rahmen des Kaufpreises des versicherten
Gerätes im Zeitpunkt des Schadenfalls. Ein Totalschaden
liegt auch dann vor, wenn die Reparatur des Gerätes
technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Im
Totalschadenfall geht das Gerät in das Eigentum des
Versicherers über;
7.3 die Wiederherstellung bzw. -beschaffung versicherter
Daten und Programme, wenn der Verlust oder die
Veränderung der Daten und Programme infolge eines
dem Grunde nach versicherten Schadens an dem
Datenträger eingetreten ist, auf dem diese gespeichert
waren.
7.4 Ersetzt werden ebenfalls die zur Schadenaufnahme
und Schadensbeseitigung anfallenden Transport- und
An-/ Abfahrtskosten. Diese sind auf maximal 250,00 EUR
je Versicherungsfall begrenzt.
Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die
Gewährleistung oder Garantie nicht vom Hersteller,
sondern von anderen natürlichen oder juristischen
Personen ausgesprochen wird (z. B. Händler,
Importeur). Eine Garantieverlängerung ist in diesem
Fall nicht möglich. Auch werden Garantien für
gebrauchte Produkte nicht verlängert.
Keine Entschädigung wird ohne Rücksicht auf
andere mitwirkende Ursachen geleistet für:
● Installations-, Wartungs-, Einstellungs- oder
Änderungskosten;
● Software (speziell Update-/ Lizenzkosten);
● Reinigungskosten (z. B. für Wasch- und
Spülmaschinenfilter, Waschmittelschubladen);
● Schäden, die durch Nichtbeachtung der
Betriebsanleitung entstehen (hierzu zählen
Inbetriebnahme, Wartung, Installation);
● die Beseitigung von Verstopfungen (hiervon
ausgenommen sind Verstopfungen im
Kühlungssystem von Kühlanlagen);
● Korrosions- und Korrosionsfolgeschäden;
● Betriebs- und Inspektionskosten;
● Hilfs- und Betriebsstoffe (z. B. Brennstoffe,
Filtermassen und -einsätze, Kühl-, Reinigungs-
und Schmiermittel sowie Öle);
● Werkzeuge aller Art (z. B. Bohrer, Messer,
Sägeblätter, Zähne, Schneiden und
Schleifscheiben);
● sonstige Teile, die während der Lebensdauer der
versicherten Geräte erfahrungsgemäß mehrfach
ausgewechselt werden müssen (z. B. Glühbirnen,
Batterien, Sicherungen);
● Schönheitsfehler und Mängel, die keinen Einfluss
auf die Funktionsfähigkeit des versicherten
Gerätes haben (ausgenommen hiervon sind
Bedienungsfehler);
● Einbrennschäden bei Bildschirmen;
● Schäden, die in den Rahmen der Produkthaftung
des Herstellers oder eines Produktrückrufes fallen;
● Geräteabnutzung durch Alterung und Verschleiß;
● Diebstahl aus Fahrzeugen;
● soweit, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen,
ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler)
oder Werkunternehmer einzutreten hat.
Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leistet der
Versicherer zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach
Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den
Schaden einzutreten hat und bestreitet der Dritte dies,
so behält der Versicherungsnehmer/ versicherte Kunde
zunächst die bereits gezahlte Entschädigung. § 86
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Übergang von
Ersatzansprüchen – gilt für diese Fälle nicht.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf den
Kaufpreis des versicherten Gerätes, maximal aber 10.000
EUR begrenzt. Unabhängig von der Anzahl der
versicherten Geräte ist die Entschädigung für den
einzelnen Versicherungsnehmer/ versicherten Kunden
auf insgesamt zwei Versicherungsfälle im Jahr, maximal
20.000 EUR, begrenzt.
1.1 Für Neu-Produkte, für die eine Gewährleistung
oder Herstellergarantie über mindestens 12 Monate
besteht, verlängert sich diese Garantie im Rahmen
und Umfang dieser Versicherungsbedingungen auf
10 Jahre nach Beginn der Herstellergarantie/
Gewährleistung. Der gesamte Versicherungsschutz
gemäß Ziffer 5 aus diesen
Versicherungsbedingungen beginnt in
unmittelbarem Anschluss an die Herstellergarantie/
Gewährleistung. Sind nach Ablauf der
Herstellergarantie/ Gewährleistung noch
Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wird
aus diesen Versicherungsbedingungen nur für den
darüber hinausgehenden Schaden geleistet
(Subsidiärdeckung).
1.2 Der Versicherungsschutz für die
Versicherungsnehmer/ versicherten Kunden im Sinne
dieser Bedingungen ist als Annexprodukt an einen
anderweitigen Hauptvertrag angeschlossen und hat
so lange Bestand, solange der Hauptvertrag besteht.
Endet der Hauptvertrag, endet automatisch der
Versicherungsschutz gemäß diesen Allgemeinen
Versicherungsbedingungen.
1.3 Der Versicherungsschutz endet – je nach Dauer
der Herstellergarantie/ Gewährleistung – spätestens
10 Jahre nach Beginn der Herstellergarantie/
Gewährleistung.
1.4 Im Falle des Totalschadens der versicherten Sache
endet der Versicherungsschutz für das Gerät
vorzeitig. Ebenso, wenn sich das versicherte Gerät aus
sonstigen Gründen (z. B. Verkauf) nicht mehr im
Eigentum des versicherten Kunden befindet.
Für stationäre Geräte gilt der Versicherungsschutz am
Standort. Dies ist die vom
Versicherungsnehmer/versicherten Kunden
angegebene Adresse . Für mobile Geräte gilt der
Versicherungsschutz weltweit.