5 Jahres-Garantie

Unsere Küchen werden nach strengen Qualitätskriterien hergestellt und geprüft. Daher können wir folgende Garantieaussage treffen:

  • Sie erhalten auf jede frei geplante Küche 5 Jahre Garantie
  • Die Garantie bezieht sich auf die verwendeten Materialien sowie auf die Verarbeitungsqualität nach dem jeweils gültigen industriellen Standard.
  • Die Garantie kann nur durch den Erstkäufer geltend gemacht werden.
  • Dabei beginnt die Garantie mit dem Kaufdatum und ist nur gültig bei privat üblichen Wohngebrauch.

Garantieleistungen

  • Entsteht ein Garantiefall, wird das Produkt nach Wahl des Garantiegebers repariert oder durch ein gleiches oder gleichwertiges Produkt ersetzt.
  • Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatz oder Aufwendungsersatz werden durch die Garantie nicht begründet.
  • Der Neubeginn der Verjährung nach dem Austausch oder der Reparatur ist ausgeschlossen.
  • Die Pflege- und Gebrauchshinweise der Produktinformation und des Gütepasses des Garantiegebers und des Herstellers sind zu befolgen.

Von der Garantie ausgenommen sind:

  • normale und natürliche Verschleißerscheinungen
  • Schäden, welche bei unsachgemäßem Transport, Lieferung oder der Montage/Demontage entstanden sind
  • Schäden jeglicher Art, verursacht durch Selbstabholung oder Fremd- und Selbstmontage sowie Nichtbeachtung wichtiger Produktinformationen
  • unsachgemäßer Umgang mit Feuchtigkeit bzw. Flüssigkeiten und nicht geeigneten Pflegemitteln
  • Umwelteinflüsse wie z.B. extreme Trockenheit/Luftfeuchtigkeit, Licht und Temperaturen
  • Überlastung z.B. von Böden oder Hängeschränken/Regalen über die zulässigen Gewichtsobergrenzen hinaus
  • Mutwillige Zerstörung, Unsachgemäßer Gebrauch bzw. Nutzung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschäden
  • Schäden durch Anschmutzungen von Haustieren, Heizquellen, Witterungseinflüsse
  • warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen
  • unsachgemäße Reinigung, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche
  • Elektrische Geräte und Verschleißteile wie Glühlampen (Glasbruch), Leuchtstoffröhren und sonstige Leuchtmittel sowie Trafos und ähnliche Bauteile, elektrische oder elektronischen Vorschaltgeräte, elektronische Berührungsschalter, auch wenn sie fest eingebaut sind.
  • Ausstellungsware